Prinzipiell schon, aber ohne das Einverständnis und die Mitarbeit des Stallbesitzers/-betreibers geht es nicht.
Nur wenn ich das Einverständnis und die Mitarbeit des stallbesitzers habe. Ansonsten ist das Veterinäramt zuständig. Das kann mich aber als Sachverständige beauftragen und nach meinen Handlungsempfehlungen Auflagen erteilen.
Bisher nicht. Es gibt aber Überlegungen, in welcher Form das eingeführt werden kann.
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